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Flug verpasst? So gibt es Entschädigung

  • Veröffentlicht: 27.02.2023
  • 11:11 Uhr

Das Wichtigste in Kürze

  • Du musst eine Flugverspätung oder -Annullierung nicht einfach hinnehmen. Du kannst prüfen, ob dir eine Entschädigung zusteht.

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Verspätung, Storniert, Streik - Chaos am Flughafen stört die Vorfreude auf einen Urlaub mehr. Welche Rechte du hast, wann dir eine Entschädigung zusteht und was du bereits direkt am Flughafen tun kannst, erfährst du hier.

Flugverspätung: Das sind deine Fluggastrechte

Es ist immer ärgerlich, wenn ein geplanter Flug storniert wird oder so starke Verspätung hat, dass der Anschlussflug gefährdet ist. Aber du musst dich damit nicht einfach abfinden. 

  • Ticket-Erstattung oder Ersatzflug: Bei "außergewöhnlichen Umständen" muss die jeweilige Airline - sofern sie Flüge innerhalb der EU anbietet - den Ticketpreis erstatten. Alternativ kann sie sich auch um einen Ersatzflug bemühen, bei dem dir keine Zusatzkosten entstehen. Du kannst dabei selbst entscheiden, welche Variante für dich besser passt. 
  • Entschädigung bei Annullierung: Wird dein gebuchter und bezahlter Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, ohne dass außergewöhnliche Umstände geltend gemacht werden, steht dir neben der Ticket-Erstattung gegebenenfalls auch eine Entschädigung zu. Allerdings hat die Airline auch die Möglichkeit, im Zeitraum des ursprünglich gebuchten Zeitraumes eine anderweitige Beförderung anzubieten. In diesem Fall entfällt die Entschädigung. 
  • Verpflegung/Unterkunft: Kommt es wegen einer Flugverspätung oder Annullierung zu langen Wartezeiten, hast du Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese kann neben der Verpflegung auch das Stellen einer Unterkunft sein.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge des Fluges ab. Je nach Kilometer-Anzahl bekommst du zwischen 250 und 600 Euro.

📖

Grundlage für Entschädigungen oder Erstattung ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Sie gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten. Bei Flügen, die in der EU landen, ist entscheidend, dass die Flug-Gesellschaft in einem EU-Land ihren Sitz hat.

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Für internationale Flüge, die in der EU weder starten noch landen, gilt das Montrealer Übereinkommen. Auch hier ist geregelt, was du bei einer Flug-Verspätung oder einem -Ausfall bekommst.

📲

Mit der "Flugärger"-Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kannst du deine Ansprüche prüfen. Das Tool gibt's unter dem gleichen Namen auch als App für Android und iOS.

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Nicht nur bei einer Stornierung deines Fluges, auch bei Verspätungen können dir Entschädigungen zustehen.

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