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Das Fahreignungsregister des KBA

Punkte in Flensburg

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© dpa

Wer Punkte in Flensburg sammelt, kann sich hier über das Punktesystem sowie über möglichen Punkteabbau und Tilgungsfristen informieren.

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Punkte in Flensburg: Was Autofahrer wissen sollten

Punkte in Flensburg drohen immer dann, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) halten. Aber keine Sorge: Verstöße und Ordnungswidrigkeiten, die keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden meist lediglich mit einem Bußgeld bestraft.

Bei Bußgeldern ab 60 Euro werden allerdings auch Punkte in Flensburg fällig, und zwar im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes, umgangssprachlich auch Punkteregister oder Verkehrssünderkartei genannt. Das Flensburger Punktesystem soll vor allem Wiederholungstäter identifizieren und abschrecken.

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Für welche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gibt es Punkte in Flensburg?

Die Liste für Verkehrsdelikte, die Punkte in Flensburg zur Folge haben, ist lang: Rote Ampeln überfahren, Unfallflucht begehen, Drogen und Alkohol am Steuer usw.

Zu den häufigsten Vergehen zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen: Wer bei einer Radarkontrolle innerhalb einer Ortschaft mit mehr als 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt wird, bekommt ein saftiges Bußgeld von mindestens 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Wer innerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 31 km/h oder außerorts mehr als 41 km/h zu schnell fährt, erhält neben einem Bußgeld außerdem zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Ab acht Punkten drohen ernsthafte Konsequenzen wie Entzug der Fahrerlaubnis.

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Punkteabbau: Wie ist ein Abbau von Punkten in Flensburg möglich?

Bei einem Punktestand von 1–5 Punkten ist es möglich, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.

Aber: Ein solcher Punkteabbau ist nur einmal alle fünf Jahre möglich. Bei vier oder fünf Punkten in Flensburg erfolgt eine kostenpflichtige Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit des Punkteabbaus durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine kostenpflichtige Verwarnung, bei der zwar auch auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen wird. Eine Reduzierung der Punkte ist jedoch nicht mehr möglich.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es dennoch: Punkte in Flensburg werden nach Ablauf festgelegter Fristen getilgt! Die Tilgungsfristen von Punkten betragen für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt zwei Jahre und sechs Monate, bei zwei Punkten fünf Jahre und bei Straftaten mit drei Punkten zehn Jahre. Aber bevor die Punkte gelöscht werden, wird zusätzlich eine „Überliegefrist“ von einem Jahr addiert. Zudem gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Punktereduzierung für den Fall, dass eine Ermahnung oder Verwarnung versäumt worden ist.

Wer Einsicht in seinen Punktestand in Flensburg erhalten will, kann dies entweder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder Dresden erledigen oder per Post einen kostenlosen Antrag stellen. Es ist auch möglich, einen Online-Antrag beim KBA zu stellen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei Flensburgpunkte.net

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