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§-Schlupfloch: Grillrecht

Grillrecht

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Darf man auf dem Balkon grillen oder nicht? Gibt es eine Sperrstunde fürs Grillen?

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1. Schlupfloch: Grillen auf dem Balkon

Wichtig für alle Grillfreunde mit Balkon: solange man die Nachbarn nicht übermäßig stört, darf man auch auf dem Balkon grillen! Vorher sollte man aber einen Blick in die Hausordnung werfen, denn Vermieter können das Grillen auf dem Balkon durchaus untersagen. Regeln, die von bis zu vier Mal im Jahr ausgehen, gibt es nicht. (§ 906 BGB) 

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2. Schlupfloch: Fehlerhafte Grillanleitung

Ein Umtauschrecht besagt: eine Anleitung ist Bestandteil des Produkts, ist sie unverständlich, kann man das Produkt reklamieren. Sollte man es trotzdem schaffen, den Grill zusammen zu bauen, muss man ihn aber behalten. (§ 437 Abs. 1 BGB i. V. m. 434 BGB) 

Paragraphen-Schlupfloch GRILLRECHT

Paragraphen-Schlupfloch GRILLRECHT

Lacht die Sonne vom Himmel, hat das Lieblingsspielzeug der Deutschen wieder Hochsaison: der Grill. Doch der Grillspaß kann einem schnell vergehen, wenn überall Vorschriften und Verbote lauern - Zeit für Aufklärung!

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3. Schlupfloch: Grillfeuer der Liebe

Die Versicherungen zahlen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit grundsätzlich nicht. Unglaublich, aber wahr ist: das spontane Verfallen der weiblichen Reize, ist nicht grob fahrlässig. Die Versicherung muss in diesem Fall also zahlen. (276 BGB) 

4. Schlupfloch: Well done dank Sonnenbank

Gibt es in einem Studio Personal, müssen diese Angestellten auf die Stärke der UV-Strahlung hinweisen. In einem Selbstbedienungsstudio müssen Warnschilder auf die Gefahr hinweisen. Ist beides nicht der Fall, kann man im Fall von Verbrennungen Schadensersatz verlangen. (241 Abs. 2 BGB) 

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5. Schlupfloch: Sonnenbrand schreckt Kollegen ab

Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer nicht aufgrund seines Aussehens diskriminieren. Dazu zählt nicht nur sonnenverbrannte Haut, sondern auch Körperfülle, Stärke der Behaarung und ähnliches. Hat der Arbeitnehmer die Kompetenz den Vortrag zu halten, darf es auch. (§ 1 AGG) 

6. Schlupfloch: Brandverletzung während Betriebsfeier – ein Arbeitsunfall?

Wenn sich ein Arbeitnehmer bei einer Betriebsfeier verletzt ist das ein Arbeitsunfall. Voraussetzung: die Betriebsfeier muss der Verbesserung des Arbeitsklimas gedient haben. Das Zusammensitzen mit Kollegen ist noch keine Betriebsfeier. (§ 8 SGB VII) 

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7. Schlupfloch: Geschrumpftes Steak

Gewichtsangaben beziehen sich immer auf das Gewicht vor der Zubereitung. Schrumpft ein Gericht aber auf ein Minimum, hat man das Recht, es zu reklamieren. Wichtig ist: man muss sofort reklamieren, nicht erst, nachdem man alles aufgegessen hat. (§ 434 BGB) 

8. Schlupfloch: Nachtgrillen

Beim nächtlichen Grillen gelten andere Regeln als bei der Nachtruhe. Wenn das Grillen nicht mit Lärm verbunden ist und man es nicht zur Regel werden lässt, darf man durchaus auch bis 0 Uhr grillen. (§ 117 OwiG) 

Linktipps:

Kontakt zum Rechtsanwalt Alexander Stephens
http://www.xn--anwaltskanzleimnchen-3ec.de/

Welcher Grill ist für mich geeignet?
http://www.heimwerker.de/heimwerker/heimwerker-beratung/grillen-grill-gartengrill/grillgeraete.

Jeder sollte sie haben: eine Hausratsversicherung!
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