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Kennen Sie die Freigrenzen beim Zoll?

Die Zollbestimmungen

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Hier können Sie sich zu Zöllen, Einfuhrabgaben und Steuern sowie zu Zollbestimmungen informieren.

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Achtung Zollbestimmungen – ein Vorschriften-Dschungel oder alles easy beim Zoll?

Innerhalb der EU werden keine Zölle erhoben. Wer aber aus einem EU-Land nach Deutschland reist, sollte sich dennoch über die gelten Zollbestimmungen informieren. Denn in Deutschland werden auf Alkohol, Tabakwaren oder Kaffee Verbrauchsteuern erhoben. Allerdings gibt es für alle, die innerhalb der Europäischen Union reisen, Freimengen – sofern die Waren für private Zwecke verwendet werden: So dürfen Sie bis zu 10 Kilo Kaffee und bis zu 800 Zigaretten oder 200 Zigarren einführen, ohne dass Verbrauchsteuern fällig werden.

Bei alkoholischen Getränken sind die Zollbestimmungen etwas komplizierter: So darf beispielsweise Wein aus EU-Ländern in unbegrenzten Mengen eingeführt werden, während Spirituosen und Alkopops bereits ab 10 Litern der Verbrauchsteuer unterliegen – die Freimenge für Bier liegt hingegen bei großzügigen 110 Litern.

Was viele nicht wissen: Diese Freimengen gelten nicht bei Postsendungen und Internetbestellungen.

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World Wide Shopping: Welche Zollbestimmungen gibt es bei Internetbestellungen?

Wer Alkohol, Kaffee oder Tabakwaren per Post erhält, muss Verbrauchsteuern zahlen – ganz gleich, ob es sich um eine Internetbestellung oder um eine Geschenksendung handelt. Denn laut Zollbestimmungen gelten Waren als gewerblich bezogen, sobald Sie diese nicht selbst transportiert haben.

Bei Internetbestellungen aus Ländern außerhalb der EU, gerne als Drittländer bezeichnet, entscheidet der Wert der Ware darüber, ob die Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Liegt der Warenwert unter 22 Euro, werden keine Einfuhrabgaben erhoben.

Aber Achtung, denn hier halten die Zollbestimmungen eine weitere Besonderheit parat: Der Warenwert beinhaltet immer auch die Transportkosten – und die können den Warenwert schnell auf über 22 Euro bringen. Bei Internetbestellungen und Postsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro werden keine Zölle erhoben. Aber auch hier wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % Regelsatz bzw. 7 % bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln fällig.

Es lohnt sich übrigens, die Zollbestimmungen zu beachten, da Verstöße als Steuerhinterziehung geahndet werden.

Souvenirs & Urlaubsandenken: Welche Reisefreimengen sehen die Zollbestimmungen vor?

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Wer von Reisen außerhalb der EU zurückkommt, kann Souvenirs im Wert von insgesamt 300 Euro mitbringen, ohne dass Abgaben fällig werden – Alkohol, Kaffee und Tabakwaren ausgenommen, denn hier fällt die Verbrauchsteuer an. Bei Flugreisen und Schiffsreisen beträgt die Freigrenze sogar 430 Euro. Wenn der Warenwert noch unter 700 Euro liegt, werden pauschal 17,5 % erhoben.

Alle aus dem Urlaub mitgebrachten Waren, die über diesem Grenzbetrag liegen, werden individuell verzollt und mit der Einfuhrumsatzsteuer belegt. 

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