Fahrrad-Kontrolle

  • 11:05 Min
  • 03.12.2013
  • Ab 6
  • Clip aus S2013 E230

Das Rechtsfahrgebot auf Radwegen gilt seit 100 Jahren, seitdem es Radwege überhaupt gibt. Und wer auf der falschen Seite, bei Rot oder mit defekten Bremsen fährt, dem droht eine Strafe von bis zu 120 Euro.


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