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Urteil: Entfernung einer Fettschürze muss von Krankenkasse bezahlt werden
10.10.2017 • 07:00
© Wochit
Verlieren stark übergewichtige Personen an Körpermaße, kann sich eine sogenannte Fettschürze bilden. Das Sozialgericht Osnabrück hat nun in einem konkreten Fall entschieden, dass Krankenkassen die Entfernung der Hautlappen in bestimmten Fällen bezahlen.