Wenn die Grillsaison startet, duftet es nahezu überall verlockend nach gebrutzeltem Fleisch. Doch das Grillen in der Öffentlichkeit ist natürlich nicht an jeder Ecke gestattet. Wer in seinem Lieblingspark grillen möchte, sollte sich in Sachen Recht gut informieren. Es gibt nämlich kein allgemeines Gesetz, dass das Grillen in der Öffentlichkeit regelt, die Städte und Gemeinden entscheiden stattdessen jeweils individuell. Damit es kein böses Erwachen und keine halbgaren Steaks gibt, machen Sie sich also am besten über das in Ihrer Stadt geltende Recht schlau, bevor Sie die Grillanzünder auspacken.

Grillen in der Öffentlichkeit: Wo ist es erlaubt?

Auf einem ausgewiesenen Grillplatz können Sie Ihr Equipment unbesorgt aufbauen – gibt es ein entsprechendes Schild ist das Grillen in der Öffentlichkeit in Parks und Co. immer erlaubt. Hantieren Sie jedoch abseits der ausgewiesenen Grillplätze mit Kohle und Grillgerät können die Strafen je nach Stadt oder Gemeinde empfindlich hoch ausfallen. In Berlin beträgt die Geldstrafe für das unerlaubte Grillen in der Öffentlichkeit zum Beispiel zwischen 20 und 5.000 Euro – je nachdem, ob recht harmlose Verstöße begangen werden oder die Parklandschaft mit Grillgruben oder Ähnlichem beschädigt wird. Außerdem sollten Sie stets Ihren mitgebrachten Müll ordnungsgemäß entsorgen.

Kohlegrill macht Nachbarn irre - You do not have permission to view this object.

Grillen zu Hause geht (fast) immer

Auf dem eigenen Grundstück befinden Sie sich nicht mehr in der Öffentlichkeit. Hier ist das Grillen grundsätzlich erlaubt. Mieten Sie Haus oder Wohnung und möchten im Garten oder auf dem Balkon grillen, sollten Sie jedoch erst einmal in Ihren Mietvertrag schauen – nur wenn das Grillen dort nicht untersagt ist, dürfen Sie unbesorgt losbrutzeln, sofern Sie Ihre Nachbarn nicht mit Rauch belästigen.

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