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§-Schlupfloch

Stolperfallen in der Freizeit

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© dpa gms

Termin mit dem Handwerker versäumt, Konzerttickets aus dem Internet und andere rechtliche Streichfälle

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1. Schlupfloch: Der quietschende Haustürwecker

Überschreitet der Lärm durch Garagentor oder Haustür die Lärmschutzgrenze der DIN 4109, so liegt ein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter hat in einem solchen Fall gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Einhaltung der Schall¬schutz¬vorschriften. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mainz hervor.
 (DIN 4109)

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2. Schlupfloch: Rote Ampeln beim Fahrradfahren

Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass man bei Gelb halten muss, wenn man das problemlos kann – ansonsten begeht man ein Verkehrsverstoß. Wenn es aber, wie bei einer Fahrrad/Fußgänger - Kombiampel gar keine Gelbphase gibt, ist es für Radfahrer unmöglich, das Umschalten auf Rot vorherzusehen.
(Ziffer 137006 BT-Kat-OWi)

3. Schlupfloch: Termin verpasst – Wer zahlt?

Was zumutbar ist und was nicht, dafür gibt es keine starren Fristen, für die Terminvereinbarung mit einem Handwerker. Doch grundsätzlich gilt: Man muss solange warten wie man es vereinbart hat. Ganz egal ob es sich hierbei um einen Zeitpunkt oder um einen Zeitraum handelt. Kommt der Handwerker zu spät ist er im Verzug und darf seine Anfahrtskosten nicht auf den Auftraggeber abwälzen.
(§304,305 BGB)

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4. Schlupfloch: Keine Gebühr für Zwangskontoauszug

Banken ist es nicht erlaubt, ihren Kunden für jede Dienstleistung Geld abzuknöpfen. So dürfen die Finanzinstitute beispielsweise keine Gebühren für Zwangskontoauszüge verlangen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Die Begründung der Richter: Die Übersendung der nicht abgerufenen Kontoauszüge liege im Interesse der Bank. (Landgericht Frankfurt am Main Az.: 2-25 O 260/10)

5. Schlupfloch: Keine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates

Mit dem Begriff "Flatrate" verbindet der Durchschnittskunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch eine Drosselung empfindlich gestört. In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen betreffe eine Drosselung ein breites Publikum und nicht nur sog. „Power User“.
(Landgericht Köln, Urteil vom 30.10.2013 - 26 O 211/13)

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6. Schlupfloch: Fahrzeugpapiere im Auto

Ob im Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende – die Fahrzeugpapiere kann man ohne Sorgen im Auto deponieren. Denn durch das Belassen der Fahrzeugpapiere im Auto wird die Gefahr eines Diebstahls nicht erhöht. Die Kaskoversicherung wird daher nicht von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Doch aufgepasst! Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I darf auf keinen Fall im Fahrzeug verwahrt werden.
(§ 23 Abs. 1, § 26 Abs. 1 VVG)

7. Schlupfloch: Konzert oder Veranstaltungstickets aus dem Internet?

Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Freizeitgestaltung fallen nicht unter die Regelung des Fernabsatzgesetzes. Hierunter fallen auch Verträge über die Vermittlung von Tickets im Internet für Konzerte oder Sportveranstaltungen. Dies gilt aber nur dann, wenn es sich um termingebundene Tickets handelt.
(§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB)

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8. Schlupfloch: Unwetterwarnung: Reisestornierung kostenfrei

Gibt das Auswärtige Amt eine Unwetterwarnung für ein Reiseland aus, sind Urlauber mit diesem Reiseziel nicht selten verunsichert. Doch dann ist eine kostenlose Stornierung möglich, das entschied das Oberlandesgericht München.
(Oberlandesgericht München Az.: 21 U 519/12)

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