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Paragraphen-Schlupfloch: Eiskalt erwischt!

Eiskalt erwischt!

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Darf der Chef das Weihnachtsgeld streichen? Kann der Vermieter die Heizung abstellen?

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1. Paragraphen-Schlupfloch: Miete zu 100 Prozent?

100 Prozent Miete sind fällig, wenn die Wohnung zu 100 Prozent in Ordnung ist. Kann man die Wohnung nur zu 80 Prozent nutzen, muss man auch nur 80 Prozent Miete zahlen. Ist es in den eigenen vier Wänden zu kalt, fanden Gerichte Kürzungen von 10 bis 30 Prozent angemessen. Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Heizung das ganze Jahr zu betreiben. Ist im Mietvertrag eine Heizperiode vereinbart, üblicherweise von September bis Mai, sollte innerhalb dieser Zeit am Tag eine Standardtemperatur von 20-22 Grad Celsius erreicht werden, nachts 18 Grad Celsius. (§§ 535 und 536 BGB)

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2. Paragraphen-Schlupfloch: Nebelschlussleuchte bei Wind und Wetter?

Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel und Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden. Schneefall, Regen oder trübes Wetter reichen nicht aus. Wer die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten über 50m betreibt, muss mit einem Bußgeld von 10 € rechnen, wenn er erwischt wird. (§ 17 Abs. 3 StVO) 

§-Schlupfloch: Eiskalt erwischt!

§-Schlupfloch: Eiskalt erwischt!

Kurz vor Jahresende streicht der Chef das Weihnachtsgeld – darf er das überhaupt? Der Vermieter weigert sich außerhalb der Heizperiode die Heizung anzustellen – zu Recht? Es gibt unglaubliche Gesetzeslücken, wenn Sie mal wieder eiskalt erwischt wurden.

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3. Paragraphen-Schlupfloch: Feuchtfröhliches Spritzvergnügen

Fußgänger sind bei schlechtem Wetter besonders wenig geschützt. Deshalb müssen Autofahrer im Straßenverkehr auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Dies gilt auch bei schlechtem Wetter. Wer unachtsam ist und einen Fußgänger versehentlich nassspritzt, muss mit einem Bußgeld von 10 € sowie einer Erstattung der Reinigungskosten rechnen. (§ 1 StVO)

4. Paragraphen-Schlupfloch: Frecher Kellner bekommt nichts?

Freundlichkeit gehört zur vertraglichen Nebenpflicht eines Kellners. Hat man den Kellner auf seine unbegründete Unhöflichkeit hingewiesen und ändert er sein Verhalten nicht, muss man auf bestellte Getränke und Speisen nicht mehr warten und ist berechtigt, das Lokal ohne zu bezahlen zu verlassen. Bereits verzehrte Getränke und Speisen müssen allerdings bezahlt werden. (§ 437 BGB iVm 280 I, 241 II BGB)

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5. Paragraphen-Schlupfloch: Ladenbesitzer haftet für seine Ware

Waren müssen mangelfrei übergeben werden. Dies gilt auch für Nahrungsmittel. Liegt ein Grund zur Beanstandung vor, muss Beschwerden zuallererst der Händler und nicht der Hersteller entgegennehmen, denn mit ihm wurde der Vertrag geschlossen. Er muss für Ersatz der mangelhaften Ware sorgen. (§ 437 BGB iVm 323, 346 BGB)

6. Paragraphen-Schlupfloch: Keine Werbung heißt keine Werbung

Wer auf seinem Briefkasten ein Werbeverbot angebracht hat und trotzdem unerwünscht Reklame erhält, kann gegen diese Verletzung seines Persönlichkeitsrechts gerichtlich vorgehen. (§ 7 UWG 823 BGB iVm)
 

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7. Paragraphen-Schlupfloch: Weihnachtsgeld ade!

Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber Mitarbeitern im Betrieb bei wiederholter Krankheit das Weihnachtsgeld kürzt, wenn dies im Betrieb generell so gehandhabt wird. Eine vereinbarte Kürzungsrate von 1/60 der versprochenen Gratifikation pro Fehltag ist zulässig. (§ 4a EFZG) 

8. Paragraphen-Schlupfloch: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Wird ein Konzert oder eine ähnliche Veranstaltung verschoben, ist der Besucher zum Rücktritt berechtigt. Laut dem Verband der deutschen Konzertdirektion ist der Besucher nicht verpflichtet, den neuen Termin anzunehmen. Er kann sein Geld zurückverlangen. Im Falle einer kurzfristigen Verschiebung kann man sich sogar angefallene Kosten für Anfahrt oder Hotelübernachtungen ersetzen lassen. (§ 636 Abs.1 BGB) 

9. Paragraphen-Schlupfloch: Lärm mit Öffnungszeiten

Die von Baustellen ausgehenden Belästigungen sind zeitlich befristet. Bautätigkeiten zwischen 22 und 6 Uhr sind in der Regel nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Dies gilt nicht nur für Belästigungen durch Lärm, sondern auch für Störungen durch Flutlicht. (§§ 823 BGB )

Linktipps:

Die Homepage unseres Rechtsanwalts Alexander Stephens:
http://www.stephens-coll.de/

Sämtliche Gesetzestexte finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums und unter: http://www.gesetze-im-internet.de

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