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§-Schlupfloch rund um deutsche Gesetze

Deutschland deine Gesetze

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© dpa

Maske tragen verboten, besser nicht mehr als drei Runden im Kreisverkehr fahren - das sind skurrile Gesetze in Deutschland.

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1. Schlupfloch: Kind fährt Fußgänger an

Fährt ein Kind, das das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg einen Fußgänger an, müssen die Eltern keinen Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (OLG Koblenz, Az. 5 U 433/11 | § 828 I BGB).

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2. Schlupfloch: Arbeit im Schlaf

Wer sich während der Arbeit verletzt ist von der Unfallversicherung geschützt, auch wenn er schläft. So entschied das Sozialgericht in Dortmund im Fall eines Beamten: Der war während seiner Arbeit schlafend vom Sitz gefallen und hat sich bei dem Sturz die Nase gebrochen. Die Frage, die das Gericht klären musste, damit der Beamte von seiner Unfallversicherung Gebrauch machen konnte war, ob das ein Arbeitsunfall war oder nicht. Das Gericht entschied zu Gunsten des Beamten. Die Richter waren der Auffassung, dass ein Einschlafen aufgrund von Überarbeitung als Arbeitsunfall gilt. (SG Dortmund Az.: S36 U294/97 | § 8 SGB VII)

3. Schlupfloch: Knackige Abkürzung

Nutzt ein Autofahrer ein Tankstellengelände zum Umfahren einer roten Ampel, so liegt darin kein Rotlichtverstoß. Vielmehr ist ein solches Vorgehen zulässig, so das Oberlandesgericht Hamm,. Zwar könne das Umfahren einer Ampel einen Rotlichtverstoß begründen. Denn zum geschützten Bereich gehöre der gesamte Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich. Dabei sei nicht nur die Fahrbahn, sondern auch der parallel verlaufende Randstreifen, Parkstreifen, Radweg und Fußweg dem Bereich zugeordnet. Wer also eine Ampel umfährt, in dem er beispielsweise den Gehweg benutzt, begeht ein Rotlichtverstoß. Das Rotlicht einer Ampel ordne jedoch den Halt vor der Kreuzung oder Einmündung an um den dahinter liegenden Bereich zu schützen. Das Rotlicht untersage dagegen nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Ampel geschützten Bereich zu befahren, wie etwa ein Tankstellengelände. Dadurch nutze der Verkehrsteilnehmer nur eine Lücke, die es ihm ermöglicht, sich außerhalb der Reichweite des Haltegebots fortzubewegen. (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StVO | OLG Hamm Az.: 1 RBs 98/13)

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§-Schlupfloch: Deutsche Gesetze (2)

Das deutsche Gesetz hat einige Eigenheiten und spezielle Regelungen. Die wichtigsten Paragrafen-Schlupflöcher gibt´s in diesem Clip.

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  • 06:54 Min
  • Ab 12

4. Schlupfloch: Über den Hund gefallen!

Hundehalter haften auch dann für ihren Hund, wenn dieser friedlich schlafend auf dem Boden liegt. So geschehen in einem Fall in Gummersbach. Eine Frau fiel beim Verlassen eines Geschäfts über einen schlafenden Vierbeiner und zog sich eine schwere Knieverletzung zu. Die Hundehalterin musste Schmerzensgeld bezahlen. (Az.: 19 U 96/12 | § 833 BGB)

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5. Schlupfloch: Obacht beim Ausparken

Wer sein Auto aus einer Parklücke am Straßenrand fährt, hat den Auspark-Vorgang erst beendet, wenn er danach 30 Meter gefahren ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. Geklagt hatte eine Münchnerin, die beim Ausparken mit einem Taxi zusammen gestoßen war. Dabei wurde ihr Wagen beschädigt, die Reparaturkosten betrugen 1858 Euro. Und die wollte sie vom Taxibesitzer ersetzt bekommen. Sie gab an, ihr Auto sei bereits wieder auf der Straße gewesen, als der Taxifahrer sie überholt und den Wagen dabei gestreift habe. Die Richterin wies ihre Klage aber aufgrund des § 10 StVO ab. Nach dieser Vorschrift muss jeder, der vom Fahrbahnrand anfahren will, sich so verhalten, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Erst nach einer Fahrt von 30 Metern hätte sie sich wieder im fließenden Verkehr befunden. (AG München AZ 344 C 8222/11)

6. Schlupfloch: Ein Kreis ist ein Kreis ist ein Kreis…

Denn es nicht erlaubt dreimal hintereinander um einen Kreisverkehr zu fahren, und zwar egal, ob mit dem Auto oder mit dem Fahrrad. Denn unnötiges Drehen von Extra-Runden im Kreisverkehr kann die wartenden Autos behindern und verstößt so gegen die Straßenverkehrsordnung. Das kann sogar ein Bußgeld von 20€ zur Folge haben. Also Vorsicht! An alle die sich nicht auskennen, lieber anhalten und nach dem Weg fragen. (§ 1 StVO)

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7. Schlupfloch: Nebenbuhler ko ist ok!

Ein Schichtarbeiter erwischte seine Ehefrau mit einem anderen Mann in flagranti im eigenen Schlafzimmer. Nachdem der Nebenbuhler von dem Mann geschlagen wurde, erstattete dieser Anzeige wegen Körperverletzung. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Dem Nebenbuhler wurde ein Mitverschulden zur Last gelegt. „Das Strafverfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Der Hausfreund trug ein weit überwiegendes Mitverschulden. Es ist besonders hemmungslos und unverfroren gewesen, den Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute zu vollziehen, während nebenan obendrein die 8jährige Tochter geschlafen habe.“ (LG Paderborn, 12.10.1989 | § 153 stopp)

8. Schlupfloch: Vermummen verboten!

Nach dem sogenannten ist es tatsächlich untersagt auf Versammlungen oder Demonstrationen Masken oder flasche Bärte zu tragen. Eine Ausnahme bildet natürlich der Karneval. Wer allerdings außerhalb dieser närrischen Zeit mit Maske auftaucht, dem können eine Geldstrafe oder sogar bis zu 12 Monate Gefängnis drohen. Neben dem Vermummungsverbot gibt es in Deutschland auch ein Uniformverbot und ein Verbot von so genannten Schutzwaffen, wie Hockeyrüstungen oder Helmen. Vermummungsverbot (Bundesgesetzblatt Nr. 26 vom 15. Juni 1989, Seite 1059 ff. |§ 17a II VersammlG)

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