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Zollgebühren - Abgaben beim Zollamt

Achtung Zollgebühren – womit Sie beim Zoll rechnen müssen

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Achtung Zollgebühren: Wann Sie mit Zöllen, Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern beim Zoll rechnen müssen – auch bei Geschenk- und Postsendungen.

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Achtung Zollgebühren – wann, wo und warum werden Gebühren beim Zoll fällig?

Genau genommen fallen beim Zoll keine Gebühren an, sondern Einfuhrabgaben. Lediglich bei extra beantragten Serviceleistungen des Zolls fallen gesonderte Gebühren an. Wenn Sie beim Zollamt also keine speziellen Serviceleistungen beantragen, kommen bei der normalen Abfertigung am Zoll auch keine Zollgebühren auf Sie zu. Allerdings erwarten Sie am Zoll Abgaben wie Zölle, besondere Verbrauchsteuern oder auch die Einfuhrumsatzsteuer.

Wer sich also über Zollgebühren informieren will, ist daher meistens auf der Suche nach Informationen zu Zöllen und Aus- oder Einfuhrabgaben.

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Mit welchen Zöllen und Einfuhrabgaben muss bei der Einfuhr von Waren gerechnet werden?

Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern, auch Drittländern genannt, nach Deutschland einführen will, muss die Waren beim zuständigen Hauptzollamt anmelden. Neben Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabakwaren oder Kaffee wird außerdem die Einfuhrumsatzsteuer fällig, kurz als EUSt bezeichnet. Dies gilt auch für Sendungen, beispielsweise für Internetbestellungen. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach Art und Wert der versendeten Ware.

Unbedingt zu berücksichtigen: Der Warenwert beinhaltet immer auch die Portokosten! Ist der Warenwert nicht größer als 22 Euro inklusive Porto, müssen keine Einfuhrabgaben entrichtet werden. Ausgenommen sind auch hier Alkohol, Tabak und Kaffee sowie Parfums, für die Verbrauchsteuer entrichtet werden muss.

Bei einem Warenwert bis 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % bzw. 7 % wird fällig. Bagatellabgaben von weniger als 5 Euro werden aber grundsätzlich nicht erhoben.

Gut zu wissen: Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gelten als Steuern, Verstöße werden daher als Steuerhinterziehung geahndet.

Innerhalb der EU fallen keine Zölle an – aber Ausnahmen bestätigen die Regel

Zwar ist der Warenverkehr innerhalb der EU grundsätzlich frei, aber in bestimmten Fällen sind auch innerhalb der EU Steuern zu entrichten. Dies gilt beispielsweise auch für Sendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, da in Deutschland auf bestimmte Waren des täglichen Gebrauchs sogenannte Verbrauchsteuern erhoben werden. Darunter fallen zum Beispiel Kaffee und Tabakwaren sowie alkoholische Getränke.

Ein guter Tipp: Wein ist von diesen Regelungen ausgenommen und kann daher innerhalb der EU steuerfrei verschickt werden. Von Wein abgesehen kann es aber sein, dass Sie für Postsendungen mit bestimmten Waren Steuern zahlen müssen – selbst dann, wenn es sich um eine Geschenksendung handelt. Wenn Sie beispielsweise eine Flasche Cognac, eine Kiste Zigarren oder einen besonderen Kaffee als Geschenk zugesendet bekommen, gelten diese Waren dennoch als gewerblich bezogen, da Sie diese nicht selbst transportiert haben. 

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