Paragraphen zum Thema
1. Schlupfloch: Pausenzeitpunkt
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber berechtigt, die Pausenzeiten festzulegen - in Absprache mit dem Betriebsrat. Der Chef darf seinem Angestellten eine vorzeitige Pause also verbieten.
2. Schlupfloch: Raucherpause
Wieder ein Schlupfloch für den Chef! Auch Raucherpausen von weniger als fünf Minuten müssen von der Arbeitszeit abgezogen werden: § 611 BGB. Hält sich der Mitarbeiter nicht daran, ist das ein Kündigungsgrund.
3. Schlupfloch: Pausenkürzung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern bei einer zusammenhängenden
Arbeitszeit von sechs Stunden mindestens eine Ruhepause von 30 Minuten zu gewähren. Bei achtstündiger Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden, wenn nicht ein Sonderfall vorliegt. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, macht er sich strafbar: § 4 Arbeitszeitgesetz.
4. Schlupfloch: Alkohol in der Mittagspause
Solange kein generelles Alkoholverbot im Betrieb besteht, liegt es am Arbeitgeber, ob er einen geringen Alkoholkonsum zum Mittagsessen toleriert. Im Allgemeinen spricht nichts dagegen, solange der Arbeitnehmer seiner Arbeit nachkommt. Dazu gibt es ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (AZ 9 SA 759/07).
5. Schlupfloch: Kochpause
Wenn in der Betriebsordnung nicht geklärt ist, inwieweit man die Büroküche nutzen
darf, liegt es am Arbeitsgeber, ob er es toleriert, wenn Mitarbeiter in ihrer Mittagspause kochen. Toleriert es der Chef nicht, muss sich der Arbeitnehmer fügen: § 611 BGB.
6. Schlupfloch: Pausenort
Ein Schlupfloch für jeden Arbeitnehmer bietet § 4 Arbeitszeitgesetz. Jedem Angestellten ist es gestattet, seine Pause da zu verbringen, wo er will - auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Fehlender Versicherungsschutz ist auch kein Argument, er besteht grundsätzlich weiterhin, aber nur auf dem direkten Weg zum Kiosk oder zur Gaststätte und zurück (SGB VII). Der Arbeitgeber kann seinen Angestellten also nicht vorschreiben, wo sie ihre Pause verbringen sollen.
7. Schlupfloch: Fremdarbeit
Der Angestellte hat die Pflicht, seine Pause tatsächlich zur Erholung von seiner Arbeit zu nutzen. Übt ein Arbeitsnehmer in der Pause einen anderen Job aus, kommt er dieser Verpflichtung nicht nach. Der Chef kann die Nebentätigkeit dann verbieten. Schlupfloch für ihn: § 611 BGB und § 4 ArbZG.
8. Schlupfloch: Arztpause
Bei akuten Krankheitsfällen muss der Arbeitsgeber den Arbeitnehmer freistellen, ohne ihm den Arztbesuch von der Arbeitszeit abzuziehen: § 616 BGB.
9. Schlupfloch: Pause für ehrenamtliche Helfer
Nach vier Stunden Arbeitszeit müssen ehrenamtliche Helfer von Gesetz wegen tatsächlich eine Pause machen. Tritt jedoch ein Notfall ein und befindet sich eine Person in Gefahr, kann diese Pausenregelung aufgehoben werden: § 3 und § 14 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
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